Die unten aufgeführten Gemische der Klasse 1 entsprechen den Anforderungen der USP23/NF18 mit Wirkung vom 1. Januar 1995 bis zum 31. Dezember 1999. Diese Gemische entsprechen zwar nicht den aktuellen USP-Richtlinien, werden aber dennoch häufig verwendet, um einen nachweisbaren Benzolpeak für die Direktinjektionsmethoden, Methode I und Methode V, zu erhalten.